Sonderabschreibung - degressive Abschreibung mit dem Wachstumsbooster – Chance für Ihre Investitionen

Ob Osmobil-Maschinen, Roboter, Sauger oder komplette Osmobil Trailer – wer als Gebäudereiniger in moderne Technik investiert, kann jetzt doppelt profitieren: durch die degressive Abschreibung im Rahmen des sogenannten Wachstumsboosters.
Was steckt hinter dem Wachstumsbooster?
Der Wachstumsbooster ist ein Gesetzespaket der Bundesregierung, das Unternehmen steuerlich entlasten und Investitionen anregen soll. Ein Kernpunkt: Für bestimmte Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Anhänger mit Technik) gibt es eine degressive Abschreibung.
Degressive Abschreibung einfach erklärt
Statt gleichmäßig über die Jahre abzuschreiben, dürfen Unternehmen mit der degressiven Methode in den ersten Jahren höhere Beträge steuerlich geltend machen. Das bedeutet: schnellerer Steuervorteil direkt nach der Anschaffung.
Für welche Investitionen gilt das?
- Maschinen (z. B. Osmoseanlagen)
- Roboter und Sauger
- Anhänger / Osmobil Trailer mit Technik
- Weitere bewegliche Wirtschaftsgüter, die für den Betrieb angeschafft werden
Wichtig: Die Investition muss nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 erfolgen.
Wie hoch ist der Vorteil?
- Bis zu 30 % im Jahr der Anschaffung als degressive Abschreibung möglich
- Danach jährliche Abschreibungen auf den jeweils verbleibenden Restwert – das senkt die Steuerlast besonders stark in den ersten Jahren.
Worauf achten?
- Es muss sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handeln
- Anschaffung im vorgesehenen Zeitraum
- Konkrete Berechnung und steuerliche Umsetzung am besten mit dem Steuerberater abstimmen
Fazit
Egal ob Sie in Roboter, Sauger, Osmobil Maschinen oder Trailer investieren: Die degressive Abschreibung im Rahmen des Wachstumsboosters macht Ihre Investition nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch steuerlich attraktiv.